...oder "auf dem Weg zum Führerschein"

Sie möchten trotz einer körperlichen Behinderung mobil im Straßenverkehr sein und als Fahrer Ihres eigenen Fahrzeuges Unabhängigkeit und Flexibilität genießen?

Für die meisten Personen mit einer körperlichen Behinderung kein Problem. Beim Erwerb oder der Wiedererlangung des Führerscheines und der Ausstattung Ihres Fahrzeuges mit den für Sie geeigneten Hilfseinrichtungen sind wir Ihnen gerne behilflich.

 

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Zunächst einige grundsätzliche Dinge. Die Fahrerlaubnis- Verordnung (FeV) regelt die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr. Über die Zulassung zum Straßenverkehr entscheidet die nach Landesrecht zuständige Behörde (z.B. Fahrerlaubnisbehörde). Nach § 1 FeV ist jede Person zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassen. Einschränkungen und Entziehung der Zulassung regeln § 2 und § 3 der FeV. Die Fahrerlaubnis kann nur bei erwiesener Nichteignung verweigert werden. Um die notwendigen Eintragungen in der Fahrerlaubnis zu erlangen ist immer ein Gutachten Voraussetzung. Für eventuelle Kostenträger sind Eintragungen in der Fahrerlaubnis auch Grundlage für eine mögliche Kostenübernahme bzw. Bezuschussung.

Die Vorgehensweise im Einzelnen unterscheidet sich durch, ob Sie bereits im Besitz eines Führerscheines sind.

 

Die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) können Sie im Internet abrufen:

http://www.gesetze-im-internet.de/

Auszug aus der FeV:

Durch Anklicken erreichen Sie den aktuellen Gesetzestext:

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