Sie haben noch keinen Führerschein:

Melden Sie sich zunächst in einer speziellen Fahrschule an, die bei solchen Besonderheiten Erfahrungen hat.

Wir arbeiten mit folgender Fahrschule zusammen:
H.J. Benger
Uerdinger Str. 598
47800 Krefeld
Telefon: 02151 / 59 92 60
Telefax: 02151 / 50 05 22

Anschließend stellen Sie mit Hilfe der Fahrschule einen Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis bei Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde. Die zuständige Fahrerlaubnisbehörde nennt Ihnen gerne Ihre Stadt- oder Kreisverwaltung.

Weist ein Antragsteller eine Behinderung auf, die seine Eignung zum Führer eines Kraftfahrzeuges einschränken kann, so entscheidet die Behörde nach § 3 Abs. 2 FeV in welcher Form ein Gutachten zu erstellen ist (amts- bzw. fachärztliches Gutachten oder in besonderen Fällen ein MPU). Das Gutachten dient der Behörde als Hilfsmittel zur Urteilsfindung, unter welchen Voraussetzungen und mit welchen Hilfsmitteln eine Teilnahme am Straßenverkehr möglich ist. Ihr Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis wird dann in der Regel an einen zuständigen Sachverständigen (z.B. DEKRA oder TÜV) weiter geleitet mit der Bitte um Anfertigung eines Eignungsgutachtens. In dem Eignungsgutachten beschreibt der Sachverständige aufgrund des med. Gutachtens und z.T. auch aufgrund einer Fahrprobe genau die Fahrzeuganpassung und die Zusatzgeräte, welche Sie zum sicheren Führen Ihres Fahrzeuges benötigen.

Anhand des Eignungsgutachtens können wir Ihnen ein Fahrschulfahrzeug, auf Wunsch auch Ihr eigenes Fahrzeug, für Ihre Fahrstunden umrüsten. Nach dem Bestehen der theoretischen und praktischen Prüfung erhalten Sie von der Fahrerlaubnisbehörde Ihren Führerschein. Im Führerschein sind dann Auflagen (für den Fahrzeugführer, z.B. Sehhilfe erforderlich) und Beschränkungen (bezogen auf das Fahrzeug, z.B. Betriebsbremse von Hand rechts bedienbar) eingetragen, welche sich aus dem Eignungsgutachten ergeben.

Aber Achtung: Melden Sie sich erst bei einer Fahrschule an, wenn Sie die Möglichkeiten für eine Kostenübernahme durch einen Kostenträger abgeklärt haben und eine eventuelle Bewilligung vorliegt.

 

Zurück

*Begriff rechtlich geschützt für paravan.de